
Wahlrecht zum Landtag in Sachsen-Anhalt. Der Landtag ist nach Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 Verf LSA die gewählte Vertretung des Volkes von Sachsen-Anhalt und damit dessen mit originärer verfassungsrechtlicher Kompetenz versehenes, unmittelbares Repräsentationsorgan. Die Möglichkeit für das Volk al...
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